Die Methode ist Bestandteil der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB im Bereich der Untersuchung von kosmetischen Mitteln. Mit ihr wird freier Formaldehyd nachgewiesen und quantitativ bestimmt.
Das Hauptmerkmal des Verfahrens ist die Nachsäulenderivatisierung des Formaldehyds mit Penta-2,4-dion zu einem Lutidin-Derivat. Dieses lässt sich wie in der Norm beschrieben mittels UV bei 420 nm oder Fluoreszenz bei 445/505 nm bestimmen.
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